des Liquidationsergebnisses zusteht, beläuft sich der ihm zustehende Liquidationsanteil auf rund Fr. 850'000.00. Dies ist deutlich weniger als die Arrestforderung von Fr. 1'318'225.00 nebst Zins zu 5 % seit 19. September 2023 auf Fr. 1'300'000.00 und Kosten. Die Arrestforderung ist im Übrigen auch nicht mit den ebenfalls verarrestierten Bankkonti gedeckt (vgl. Kontosaldi gemäss Kontoliste E._____, Beilage 11 zum Amtsbericht vom 14. Mai 2025). Was schliesslich die Lebenshaltungskosten des Beschwerdeführers betrifft, so genügen die von ihm der Schuldbetreibungs- und Konkurs- - 10 -