SchKG erhältlich zu machen. Wenn der Beschwerdeführer nun vor der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission vortragen lässt, er habe bereits am 15. Mai 2025 an einer Pfändung teilgenommen und die notwendigen Angaben gemacht, er sei lediglich noch verpflichtet gewesen, die entsprechenden Unterlagen nachzureichen, kann ihm nicht gefolgt werden. Das von ihm eingereichte Pfändungsprotokoll führt zwar unter der Rubrik "Vorladung" als Pfändungsdatum den 15. Mai 2025 auf.