Diese E-Mail blieb bis zum 29. April 2025 unbeantwortet (Beilage 10 zum Amtsbericht vom 14. Mai 2025). Mit E-Mail vom 29. April 2025 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, am 30. April 2025 für den Pfändungsvollzug vorbeizukommen und diverse Unterlagen mitzunehmen (Beilage 12 zum Amtsbericht vom 14. Mai 2025), wobei der Beschwerdeführer abermals nicht auf dem Betreibungsamt erschien und/oder Unterlagen einreichte. Am 10. Juli 2025 konnte der Beschwerdeführer zum Pfändungsvollzug polizeilich zugeführt werden, wobei er abermals keine Unterlagen zu seinen Vermögensverhältnissen dabei hatte bzw. einreichte (Amtsbericht vom 10. September 2025).