Unterlagen zu den Hypothekarschulden und zu den Leasingverträgen der geleasten Fahrzeuge habe das Betreibungsamt aber nicht erhalten. Das Betreibungsamt habe gestützt auf die mündlichen Angaben sowie den Schätzbericht den mutmasslichen Liquidationsanteil auf Fr. 850'000.00 geschätzt. Da dieser Betrag zur Deckung der Forderung nicht ausreiche, werde an der Verarrestierung des Bankkontos festgehalten. Ein unzulässiger Überarrest liege nicht vor.