Der Beschwerdeführer sei am 10. Juli 2025 persönlich zum Pfändungsvollzug erschienen, er habe jedoch keine Unterlagen dabei gehabt. Am 1. August 2025 habe der Beschwerdeführer zwar einige Dokumente (Schätzbericht, Kran- kenkassen- und Stromrechnung, Leasingvertrag) eingereicht und erklärt, seine monatlichen Haushaltskosten würden sich auf rund Fr. 10'000.00 belaufen und er verfüge über kein eigenes Einkommen, sondern lebe mit der Familie vom Einkommen der Ehefrau. Unterlagen zu den Hypothekarschulden und zu den Leasingverträgen der geleasten Fahrzeuge habe das Betreibungsamt aber nicht erhalten.