2.3. Das Betreibungsamt Q._____ führt in seinem Amtsbericht aus, ergänzend zum Amtsbericht vom 14. Mai 2025 sei darauf hinzuweisen, dass sich mittlerweile weitere Gläubiger der Pfändungsgruppe angeschlossen hätten und sich die Forderung total auf Fr. 2'249'000.00 belaufe. Der Beschwerdeführer sei am 10. Juli 2025 persönlich zum Pfändungsvollzug erschienen, er habe jedoch keine Unterlagen dabei gehabt.