3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners bzw. zulasten des Staates." 3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 3. September 2025 auf eine Stellungnahme. 3.3. Das Betreibungsamt Q._____ reichte am 10. September 2025 den Amtsbericht ein. 3.4. Der Gläubiger beantragte mit Stellungnahme vom 12. September 2025 die Abweisung der Beschwerde. 3.5. Der Beschwerdeführer reichte am 25. September 2025 eine Stellungnahme ein. -4- 3.6. Der Gläubiger reichte am 9. Oktober 2025 eine Stellungnahme ein. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: