1. 1.1. Auf Gesuch von B._____ (fortan: Gläubiger) erliess das Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts, am 22. April 2025 einen Arrestbefehl an das Betreibungsamt Q._____. Der Arrestbefehl richtete sich gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) für eine Forderungssumme von Fr. 1'318'225.00 nebst Zins zu 5 % seit 19. September 2023 auf Fr. 1'300'000.00 und Kosten. Als Arrestgegenstände wurden das Guthaben sowie die Vermögenswerte des Beschwerdeführers bei der Bank C._____ AG und der dem Beschwerdeführer zustehende Liquidationsanteil an der einfachen Gesellschaft mit seiner Ehefrau als Mitgesellschafterin hinsichtlich der im Gesamteigentum stehenden Liegenschaft R-Strasse, Q.__