3.2. Mit Eingabe vom 26. August 2025 (Postaufgabe: 27. August 2025) ergänzte der Beschwerdeführer seine Beschwerde. 3.3. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verzichtete mit Amtsbericht vom 1. September 2025 auf eine Vernehmlassung. -4- 3.4. Das Betreibungsamt Q._____ und der Schuldner liessen sich nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: