" 1. Die Kostenauflage von CHF 500 im Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 18. August 2025 (Geschäfts-Nr. BE.2025.17/rd) ist aufzuheben. 2. Es ist festzustellen, dass das Bezirksgericht Zürich in seiner Verfahrensführung parteiisch gehandelt hat. 3. Es ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer nicht verpflichtet ist, vertrauliche Projektdetails offenzulegen. 4. Das Verfahren ist durch die Konkurskommission unter Wahrung der Grundsätze von Fairness, Unparteilichkeit und Waffengleichheit weiterzuführen."