Denn aufgrund der in Betreibung gesetzten Schulden seien die Beschwerdeführer gehalten, ihre Wohnkosten so tief wie möglich zu halten. Ob die Wohnung auch hinsichtlich ihrer Grösse unangemessen sei, könne nicht beurteilt werden, da der Mietvertrag der C._____ GmbH mit dem Eigentümer der Liegenschaft, trotz Aufforderung mit Verfügung vom 24. Juni 2025, nicht eingereicht worden sei. -5-