3. Das Betreibungsamt Q._____ sei zu verpflichten, die durch die Kläger bereits bezahlten Rechnungen für Miete und Fahrzeug sowie die im Rahmen des Umzugs bzw. durch Therapie angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen umgehend auszugleichen, soweit dies noch nicht geschehen ist; 4. Beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum seien die Krankenkassenprämien netto nach Anrechnung der Prämienverbilligungen zu berücksichtigen; -4-