6. Die Ziffern 1 und 2 des Rechtsbegehrens seien superprovisorisch zu verfügen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer." -3- 2.2. Mit Verfügung vom 24. Juni 2025 wies der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm die Begehren auf Erlass superprovisorischer Massnahmen ab, setzte dem Regionalen Betreibungsamt Q._____ eine Frist von 10 Tagen zur Erstattung eines Amtsberichts und den Beschwerdeführern eine Frist von 10 Tagen zur Einreichung des Mietvertrags über die zurzeit bewohnte Liegenschaft mit dem Eigentümer der Liegenschaft.