2024 in den Betreibungen Nr. aaa und bbb des Betreibungsamtes Q._____ seien deshalb nichtig. Im Übrigen würde die Annahme der Nichtigkeit des Entscheids des Bezirksgerichts Muri vom 22. März 2022 die Rechtssicherheit auch nicht ernsthaft gefährden, da das Verfahren OZ.2020.8 nach wie vor beim Bezirksgericht Lenzburg rechtshängig sei. Die Nichtigkeit sei jederzeit von sämtlichen Behörden von Amtes wegen festzustellen.