4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin 1 und 2." 2.2. Das Betreibungsamt Q._____ reichte am 25. März 2024 den Amtsbericht ein. 2.3. Am 3. Juli 2024 reichte B._____ (fortan: Gläubigerin) eine Stellungnahme ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 2.4. Am 13. September 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein. 2.5. Am 9. Oktober 2024 reichte die Gläubigerin eine weitere Stellungnahme ein. -3- 2.6. Am 24. Februar 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine Noveneingabe ein.