können. Die Bewältigung des Alltags sei vollständig eingeschränkt gewesen, begleitet von einer ausgeprägten sozialen Isolation. Seit Anfang Januar 2025 habe sich der Zustand des Beschwerdeführers durch die fortlaufenden Behandlung wieder stabilisiert, so dass eine Verbesserung seiner Belastbarkeit und seiner Alltagsfähigkeiten festzustellen gewesen sei.