zusätzlich beeinflusst hätten. Im Zeitraum vom 16. Oktober 2024 bis zum 10. November 2024 habe sich der Zustand des Beschwerdeführers temporär erheblich verschlechtert. In dieser Zeit sei er weder in der Lage gewesen, alltägliche Aufgaben wie Haushaltsführung oder Einkäufe zu bewältigen, noch habe er administrative Pflichten wahrnehmen oder delegieren -7-