Mit der vorliegenden Beschwerde legte der Beschwerdeführer den Arztbericht vom 20. Januar 2025 ins Recht. Darin wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer depressiven Episode in Kombination mit ausgeprägter Erschöpfungssymptomatik seit dem 7. August 2024 zu 100 % arbeitsunfähig sei. Zusätzlich liege bei ihm eine schwere Form von ADHS vor, welche die psychische Belastung weiter verstärke. Seit Beginn seiner Erkrankung befinde er sich in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung, wobei die medikamentöse Therapie mehrfach habe angepasst werden müssen. Die Behandlung sei durch ausgeprägte Nebenwirkungen der Medikamente erschwert worden, welche die Symptomatik