Der ärztliche Bericht bestätige, dass er während des relevanten Zeitraums gesundheitlich nicht in der Lage gewesen sei, rechtzeitig den Rechtsvorschlag einzureichen oder eine Drittperson zu beauftragen. Da die Voraussetzungen für die Fristwiederherstellung somit eindeutig erfüllt seien, sei das Gesuch gutzuheissen.