Dieser Bericht sei im vorinstanzlichen Verfahren nicht verfügbar gewesen und bestätige explizit, dass er nicht nur arbeits-, sondern auch handlungsunfähig gewesen sei. Nachdem sein Hindernis weggefallen sei, habe er unverzüglich gehandelt und am 19. November 2024 fristgerecht Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt eingereicht. Während das ursprüngliche Zeugnis lediglich die Arbeitsunfähigkeit bestätigt habe, belege der Bericht, dass er weder selbst habe handeln noch eine Vertretung habe beauftragen können. Diese Tatsache sei der Vorinstanz zuvor nicht bekannt gewesen.