" 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 16. Dezember 2024, Aktenzeichen AU, 2024.3 / cw / an, sei aufzuheben. 2. Die Frist zur Einreichung des Rechtsvorschlags sei wiederherzustellen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur erneuten Bearbeitung an das Bezirksgericht Aarau zurückzuweisen. 4. Das Betreibungsverfahren xxx sei bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts zu sistieren." 3.2. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ erstattete am 3. Februar 2025 seinen Amtsbericht. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: