4.3. Das Fristende zur Abgabe eines höheren Angebots setzte das Konkursamt Aargau auf den 28. Juli 2025 an, wobei der Posteingang bei der Konkursverwaltung massgeblich sei. Der Beschwerdeführer nahm das Zirkular Nr. 2 am 18. Juli 2025 entgegen. Damit verblieben dem Beschwerdeführer keine 10 Tage, um ein entsprechendes Angebot abzugeben.