Im Zirkular Nr. 2 vom 17. Juli 2025 setzt das Konkursamt Aargau zwei unterschiedliche Fristen an. Die eine Frist bezieht sich auf den Antrag an die Konkursgläubiger, die Konkursverwaltung sei zu ermächtigen, das Grundstück LIG Q._____ aaa zum Mindestpreis von Fr. 1'350'000.00 freihändig zu verkaufen (10-tägige Frist). Sie bezieht sich mithin auf den eigentlichen Zirkularbeschluss. Die andere Frist bezieht sich auf die Möglichkeit, das bestehende Angebot von Fr. 1'350'000.00 zu überbieten (Frist bis zum 28. Juli 2025).