256 Abs. 3 SchKG; Urteil des Bundesgerichts 5A_108/2016 vom 29. April 2016 E. 3.1). Grundstücke dürfen erst verwertet werden, wenn das Lastenverzeichnis erstellt ist (Art. 231 Abs. 3 Ziff. 2 SchKG). Bei der Ausgestaltung des Verfahrens des Freihandverkaufs steht der Konkursverwaltung ein -8- erhebliches Ermessen zu (Urteil des Bundesgerichts 5A_461/2013 vom 13. August 2013 E. 3.1.2).