Allfällige Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen." 3.4. Mit Stellungnahme vom 25. August 2025 hielt der Beschwerdeführer an seinen mit Beschwerde gestellten Anträgen fest. -4- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: