Es teilte zudem mit, dieser Antrag gelte als genehmigt, sofern nicht die Mehrheit der Konkursgläubiger innert 10 Tagen schriftlich bei der Konkursverwaltung Einspruch erheben würden. Gläubiger und Drittinteressenten, welche am Erwerb des Grundstücks interessiert seien, hätten Gelegenheit, das bestehende Angebot von Fr. 1'350'000.00 zuzüglich Übernahme der Handänderungskosten bis spätestens 28. Juli 2025 (Posteingang bei der Konkursverwaltung) schriftlich zu überbieten.