2. 2.1. Mit Schreiben vom 17. Juli 2025 (Zirkular Nr. 2) beantragte das Konkursamt Aargau den Forderungsansprechern im Konkurs der B._____ AG, die Konkursverwaltung sei zu ermächtigen, das Grundstück LIG Q._____ aaa zum Mindestpreis von Fr. 1'350'000.00 freihändig zu verkaufen. Es teilte zudem mit, dieser Antrag gelte als genehmigt, sofern nicht die Mehrheit der Konkursgläubiger innert 10 Tagen schriftlich bei der Konkursverwaltung Einspruch erheben würden.