Für die Feststellung, ob der Mietzins den ortsüblichen Ansätzen entspricht, hat sich der Betreibungsbeamte nach dem tatsächlichen lokalen Wohnungsangebot zu richten. Die Herabsetzung erfolgt bei Miete gewöhnlich auf den nächsten Kündigungstermin. Wählt der Schuldner eine unverhältnismässig teure Wohnung trotz laufender oder unmittelbar bevorstehender Einkommenspfändungen, kann sogar eine fristlose Herabsetzung angezeigt sein. Das Betreibungsamt darf beim Entscheid, ob ein überhöhter monatlicher Mietzins vorliegt, dem oft vom Schuldner geltend gemachten Argument, dass es mit Einträgen im Betreibungsregister schwierig ist, eine günstigere -7-