3.2. 3.2.1. Die Wohnkosten gehören ungeachtet dessen, ob sie dem Schuldner als Mieter oder als Wohneigentümer entstehen, zum Existenzminimum. Bei der Miete handelt es sich gemäss Ziff. II/1 der erwähnten Richtlinien um den effektiven Mietzins für die Wohnung ohne Auslagen für Beleuchtung und Kochenergie, da diese im Grundbetrag inbegriffen sind. Zu den Wohnkosten zu zählen sind weiter die durchschnittlichen – auf zwölf Monate verteilten – Aufwendungen für die Beheizung und Nebenkosten der Wohnräume (Ziff. II/2 der Richtlinien).