Eine möblierte Wohnung für Fr. 1'200.00 sei bei keinem Internetanbieter im Markt zu finden, auch keine 1- oder 1 ½-Zimmer-Wohnung. Der Mietzins von Fr. 1'960.00 sei vom Betreibungsamt in T._____ damals vollumfänglich bewilligt worden. Seit mehr als einem Jahr zahle sie die zugesprochene Miete des Betreibungsamts Langenthal jeden Monat ein. Nun solle das alles nicht mehr möglich sein, nur weil die Korrespondenz plötzlich über das Betreibungsamt in U._____ laufe. Mit einem Umzug würden erhebliche Kosten entstehen, die sie in -5-