3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verzichtete mit Amtsbericht vom 16. Juli 2025 auf eine Vernehmlassung. 3.3. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ liess sich nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: