Der Zahlungsbefehl dient somit überwiegend der Mitteilung der Forderung, des Forderungsgrunds und des Gläubigers, wobei der ausstellende Mitarbeiter zweitrangig ist. Vorliegend wurde ausserdem durch den Stempel des Betreibungsamtes D._____ bestätigt, dass der Zahlungsbefehl vom zuständigen Betreibungsamt unterzeichnet wurde (Art. 6 VFRR). Konkrete Hinweise auf eine ungenügende Unterschrift liegen sodann keine vor."