2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. Mai 2025 (Postaufgabe: 9. Mai 2025) reichte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Bremgarten eine Beschwerde ein, mit welcher er sinngemäss beantragte, dass die Nichtigkeit des Zahlungsbefehls des Betreibungsamts D._____ vom 26. Februar 2025 in der Betreibung Nr. aaa festzustellen, die entsprechende Betreibung zu löschen und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen sei. 2.2. Mit Amtsbericht vom 16. Mai 2025 (Postaufgabe: 23. Mai 2025) beantragte das Betreibungsamt D._____ die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Am 8. Juni 2025 (Postaufgabe: 10. Juni 2025) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein.