" Wir bitten das Konkursgericht, die ausgesprochene Konkursandrohung sofort abzuweisen bzw. für ungültig zu erklären, da das Verfahren zur zugrunde liegenden Forderung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist." -3- 2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ reichte am 20. Mai 2025 den Amtsbericht ein. 2.3. Die Beschwerdeführerin reichte am 17. Juni 2025 eine Stellungnahme ein. 2.4. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde (fortan: Vorinstanz) wies die Beschwerde mit Entscheid vom 30. Juni 2025 ab.