1. 1.1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und der Kanton Luzern (vertreten durch die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern; fortan: Gläubigerin) liess die A._____ GmbH (fortan: Beschwerdeführerin) mit Zahlungsbefehl vom 25. Juni 2024 in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamts R._____ für eine Forderung von Fr. 1'311.25 nebst Zins zu 4.75 % seit 25. Juni 2024 sowie für Gebühren von Fr. 40.00 und aufgelaufenen Zins bis 24. Juni 2024 von Fr. 50.00 betreiben. Der Zahlungsbefehl wurde der Beschwerdeführerin am 12. August 2024 zugestellt, worauf diese gleichentags Rechtsvorschlag erhob.