1.3. Mit Entscheid vom 19. März 2025 erteilte der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden der Gläubigerin in der Betreibung Nr. bbb für den Betrag von Fr. 27'291.00 nebst Zins zu 5 % seit 29. Oktober 2024 provisorische Rechtsöffnung. 1.4. Am 23. April 2025 stellte die Gläubigerin beim Regionalen Betreibungsamt Q._____ das Fortsetzungsbegehren, woraufhin dieses (neu unter der Betreibung Nr. aaa) gleichentags die Konkursandrohung ausstellte. Die Konkursandrohung wurde der Beschwerdeführerin am 8. Mai 2025 zugestellt.