2.3. Der Beschwerdeführer führt aus, er "erhebe ausschliesslich Beschwerde gegen den Entscheid der Mietzinsreduktion unter Beibehaltung aller Argumente, im Besonderen den Aspekt der Nebenkosten". Er bittet darum, ihm mitzuteilen, falls noch Unterlagen oder Begründungen benötigt würden. Im Rahmen des ebenfalls hängigen Verfahrens KBE.2025.29 sollten alle relevanten Unterlagen vorliegen. Damit setzt sich der Beschwerdeführer nicht ansatzweise mit den Erwägungen im angefochtenen Entscheid auseinander. Ein Verweis auf die Unterlagen in einem anderen Verfahren genügt nicht.