Dem Beschwerdeführer steht es sodann frei, gestützt auf die Vereinbarung vom 17. Oktober 2024 eine neue Betreibung einzuleiten und im Falle eines Rechtsvorschlags Rechtsöffnung zu verlangen. 4.3. Der Beschwerdeführer macht weiter Rechtsmissbrauch geltend, da sich C._____, ehemaliger Geschäftsführer der Schuldnerin, nicht an die Vereinbarung gehalten habe.