Dem Gesagten zufolge könne festgestellt werden, dass der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ weiterhin Bestand habe und das Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren daher zu Recht zurückgewiesen habe. Die Beschwerde sei entsprechend abzuweisen (angefochtener Entscheid E. 4.4).