" 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 19. Mai 2025 sei aufzuheben. 2. Das Betreibungsamt Q._____ sei anzuweisen, das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. aaa entgegenzunehmen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Betreibungsamt Q._____ bzw. der Schuldnerseite aufzuerlegen. 4. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen." 3.2. Mit Amtsbericht vom 3. Juni 2025 verzichtete der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden auf eine Vernehmlassung. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: