4. Die Beklagte verpflichtet sich, innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung das Bild des Klägers von der Website der Beklagten und weiteren mit der Beklagten in Verbindung stehenden Websites zu nehmen. 5. Mit Erfüllung dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien per Saldo alles Anspruche aus auseinandergesetzt. 6. Es wird keine Schlichtungsgebühr erhoben. 7. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selbst." 1.3. Der Beschwerdeführer stellte am 13. Januar 2025 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ das Fortsetzungsbegehren.