Mit Urteil 5A_643/2023 des Bundesgerichts vom 14. März 2024 sei die Beschwerde gegen den Steigerungszuschlag endgültig abgewiesen worden. Somit sei das Regionale Betreibungsamt Q._____ verpflichtet gewesen, die Grundbuchanmeldung vorzunehmen. Folglich stelle die Grundbuchanmeldung auch keine Gehörsverletzung oder einen unlauteren Vorgang dar, da der Beschwerdeführer davon ausgehen musste, dass sie erfolgen würde. Folglich sei die Beschwerde in diesem Zusammenhang abzuweisen (angefochtener Entscheid E. 2.4.1).