12. Gegebenenfalls, sei das Konkursamt anzuweisen, vom Betreibungsamt zu verlangen, beziehungsweise, gegebenenfalls gegen das Betreibungsamt Beschwerde zu führen, dass das Betreibungsamt den Zuschlag rückgängig machen, und eine neue Versteigerung sofort anordnen, solle." - 11 - Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: