3.4. Mit Eingabe vom 22. September 2025 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein mit folgenden Rechtsbegehren: " 11. Gegebenenfalls, sei das Konkursamt anzuweisen, vom Betreibungsamt zu verlangen, beziehungsweise, gegebenenfalls gegen das Betreibungsamt Beschwerde zu führen, dass das Betreibungsamt die Abrechnungen der Verwaltungskosten, der Bewirtschaftungserfolgsrechnung, der Kosten der Schäden und Verluste, der Zinsen für den gewährten Zahlungstermin, und des vollständigen Kaufpreises, erstellen, und die Bezahlung dieser Summen von den Ersteigerern einziehen, solle.