3.2. Mit Eingabe vom 12. Mai 2025 (elektronische Eingabe) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein mit folgenden ergänzenden Rechtsbegehren: " 7. Es seien die Beschwerdeverfahren vom 4. April 2025 (gegen den Entscheid vom 24. März 2025 des Bezirksgerichts Laufenburg BE.2024.3 – Beilage B. 19) und vom 9. Mai 2025 (gegen den Entscheid vom 28. April 2025 des Bezirksgerichts Laufenburg BE.2024.1 – Beilage B. 22) zusammenzulegen, und als ein einziges Verfahren zu führen.