3. 3.1. Mit Eingabe vom 9. Mai 2025 (elektronische Eingabe) erhob der Beschwerdeführer gegen diesen ihm am 29. April 2025 zugestellten Entscheid Beschwerde bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde und stellte folgende Anträge: " SUPERPROVISORISCHE RECHTSBEGEHREN 1. Es sei der Zuschlag vom 21. April 2023 rückgängig zu machen und eine neue Versteigerung sofort anzuordnen, unter Auferlegung aller Kosten und Schadensfolgen an die vormaligen Ersteigerer (Art. 143 Abs. 1 u. 2 SchKG). WEITERE RECHTSBEGEHREN UND VERFAHRENSANTRÄGE