9. Es sei zu erkennen, dass die Ersteigerer den Kaufpreis zu spät und unvollständig bezahlt haben. 10. Der Zuschlag vom 21. April 2023 sei rückgängig zu machen, mit Kos- ten- und Schadenfolge zulasten der früheren Ersteigerer. Eventualiter: 11. Es seien die Verwaltungskosten, die Kosten für die Schäden und Verluste, und die Zinsen für den gewährten Zahlungstermin, den Ersteigerern zu belasten. 12.Es sei zu erkennen, dass bis zur vollständigen Zahlung aller Kosten und Zinsen der D._____ in der Verwaltung des Betreibungsamts verbleibt.