5. Es seien alle erforderlichen Beweise, insbesondere Zeugeneinvernahmen sowie die Edition von amtlichen Akten und Notizen, gerichtlich zu erheben. 6. Diese Rechtsbegehren und Verfahrensanträge seien superprovisorisch nach Eingang der vorliegenden Eingabe zu beschliessen. WEITERE RECHTSBEGEHREN UND VERFAHRENSANTRÄGE 7. Die Grundbuchanmeldung vom 29. April 2024 sei für unrechtmässig zu erklären und zu annullieren. 8. Die Grundbucheintragung vom 1. Mai 2024 sei für rechtswidrig zu erklären und rückgängig zu machen.