Es sei den Ersteigerern durch das Betreibungsamt mitzuteilen, dass die Bewirtschaftung des D._____ durch den Gesuchsteller bis zu ihrem Antritt fortdauert und nicht «von selbst» mit dem Antritt endet. 1.7. Es sei den Ersteigerern mitzuteilen, dass es ihnen obliegt, nach ihrem Antritt, unter Einhaltung des geltenden und anwendbaren Rechts, die zukünftige Bewirtschaftung des D._____ zu regeln." 2.2. 2.2.1. Mit Eingabe vom 3. Mai 2024 reichte das Regionale Betreibungsamt Q._____ den Amtsbericht ein.