Es sei vom Gesuchsteller eine detaillierte und vollständige Abrechnung aller Schäden und Verluste, die während der Zwangs Verwaltung unter seiner Bewirtschaftung durch die Ersteigerer zugefügt wurden, anzufordern. 1.3. Es sei dem Gesuchsteller eine angemessene Frist für die Einreichung der anzufordernden Erfolgsrechnung der Bewirtschaftung und Abrechnung der Schäden und Verluste anzusetzen.